Freispruch aus Mangel an Beweisen
Landgericht Waldshut sieht es nicht als erwiesen an, dass ein 62-Jähriger sein heute 19-jähriges Patenkind sexuell missbraucht hat.
SCHOPFHEIM/WALDSHUT. Ein Freispruch "zweiter Klasse" – aber immerhin: Nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" kam der 62-Jährige, der sich vor dem Landgericht Waldshut wegen schweren Kindesmissbrauchs verantworten musste (wir berichteten) ohne Strafe davon.
Die erste Große Strafkammer des Landgerichts sah es nicht als erwiesen an, dass sein heute 19-jähriges Patenkind, an dem der Schopfheimer sexuelle Handlungen bis hin zum Geschlechtsverkehr ausgeübt haben soll, zu deren Zeitpunkt unter 14 Jahre alt ...