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Freiheitsstrafe für Menschenhändler?

Plädoyer der Staatsanwaltschaft / Verteidiger wollen Freispruch.  

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OFFENBURG. Im Prozess um Zuhälterei und Menschenhandel hat die Staatsanwaltschaft für den Hauptangeklagten eine zweijährige Freiheitsstrafe gefordert. Ein Mitangeklagter soll wegen Beihilfe ein halbes Jahr hinter Gitter. Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten war bereits am zweiten Verhandlungstag eingestellt worden. Die Verteidiger plädierten aufgrund widersprüchlicher Angaben der Belastungszeugin auf Freispruch.

Staatsanwalt Matthias Rombach nannte die "einzige Zeugin" zwar "problematisch" und verschwieg in seinem Plädoyer nicht ihr "abweichendes Aussageverhalten", sah die Anklage dennoch als erwiesen an. "Fakt ist, dass sie aus Krefeld abgeholt und in die Ortenau ...

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