Bewährungsstrafe verhängt
Freiburger Gewerbetreibender hat Arbeitslosengeld bezogen – und gleichzeitig knapp 60.000 Euro verdient
Ein Gewerbetreibender aus Freiburg ist zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Er hatte dem Jobcenter Einkünfte verschwiegen – obwohl er Arbeitslosengeld bezog.
Mo, 20. Jan 2025, 17:51 Uhr
Freiburg
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Das Hauptzollamt Lörrach hat gegen einen Mann ermittelt, der mit seinem Transportgewerbe zwischen September 2021 und Mai 2023 Einnahmen von rund 59.000 Euro erzielt hatte. Zur gleichen Zeit bezog der Freiburg jedoch Arbeitslosengeld vom Jobcenter Freiburg – immerhin in Höhe von fast 19.000 Euro. Seine zusätzlichen Einnahmen hatte der 42-Jährige dem Jobcenter allerdings verschwiegen. Deswegen wurde das Hauptzollamt tätig und legte seine Ermittlungsergebnisse anschließend der Staatsanwaltschaft vor.
Wie das Hauptzollamt mitteilt, wurde der Mann nun am Amtsgericht Freiburg verurteilt. Dieses sah die Schuld des Mannes als erwiesen an und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, deren Vollstreckung auf Bewährung ausgesetzt wurde. Die zu Unrecht erhaltenden Leistungen des Jobcenters würden mit Sicherheit zurückgefordert, heißt es in der Mitteilung.
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