Bewährungsstrafe verhängt

Freiburger Gewerbetreibender hat Arbeitslosengeld bezogen – und gleichzeitig knapp 60.000 Euro verdient

Ein Gewerbetreibender aus Freiburg ist zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Er hatte dem Jobcenter Einkünfte verschwiegen – obwohl er Arbeitslosengeld bezog.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Das Amtsgericht hat den Mann verurteilt (Symbolbild).  | Foto: Michael Bamberger
Das Amtsgericht hat den Mann verurteilt (Symbolbild). Foto: Michael Bamberger

Das Hauptzollamt Lörrach hat gegen einen Mann ermittelt, der mit seinem Transportgewerbe zwischen September 2021 und Mai 2023 Einnahmen von rund 59.000 Euro erzielt hatte. Zur gleichen Zeit bezog der Freiburg jedoch Arbeitslosengeld vom Jobcenter Freiburg – immerhin in Höhe von fast 19.000 Euro. Seine zusätzlichen Einnahmen hatte der 42-Jährige dem Jobcenter allerdings verschwiegen. Deswegen wurde das Hauptzollamt tätig und legte seine Ermittlungsergebnisse anschließend der Staatsanwaltschaft vor.

Wie das Hauptzollamt mitteilt, wurde der Mann nun am Amtsgericht Freiburg verurteilt. Dieses sah die Schuld des Mannes als erwiesen an und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, deren Vollstreckung auf Bewährung ausgesetzt wurde. Die zu Unrecht erhaltenden Leistungen des Jobcenters würden mit Sicherheit zurückgefordert, heißt es in der Mitteilung.

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare

Weitere Artikel