Berufung
Waldorfschule muss den zu Unrecht gefeuerten Klavierspieler nun doch nicht weiter beschäftigen
Das Landesarbeitgericht hat das Urteil aus erster Instanz abgeändert. Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Klavierspieler, der sich im Internet politisch geäußert hatte, und der Freiburger Schule, ist damit aufgelöst.
Sina Gesell
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Die Freiburger Waldorfschule, die einem Klavierspieler zu Unrecht gekündigt hatte, muss den Mann nun doch nicht weiterbeschäftigen. Das entschied die Freiburger Kammer des Landesarbeitsgerichts (LAG), bei dem die beklagte Schule Berufung eingelegt hatte. Die Urteilsbegründung: Das Verhältnis der beiden Streitparteien sei derart negativ geprägt, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich sei.
Auslöser der Kündigung war ein Artikel, den der Musiker auf dem Blog der Huffington Post veröffentlicht hatte, in dem er die Flüchtlingspolitik mit scharfen Worten kritisierte. Den Beitrag stufte der Blogbetreiber später als "radikal" ein und nahm ihn von seiner Seite. Auch die Schule wollte derartige Äußerungen ...