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Kommunalwahl

Wahlwerbung an Kleinkinder: Stadtverwaltung entschuldigt sich für Datenpanne

11.000 Freiburger Kleinkinder haben Wahlpost von den Grünen erhalten; Grund war eine falsche Eingabe in der Online-Datenbank des Melderegisters. Wie reagiert die Stadtverwaltung?  

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Auch Kleinkinder haben in Freiburg Wahlwerbung von den Grünen erhalten  | Foto: Alexandra Röderer
Auch Kleinkinder haben in Freiburg Wahlwerbung von den Grünen erhalten Foto: Alexandra Röderer
Nach der Datenpanne bei der Stadtverwaltung, die zu fehlgeleiteten Briefen an vermeintliche Erstwählerinnen und -wähler geführt hat, waren die Telefone in der Kreisgeschäftsstelle und im Fraktionszimmer der Grünen im Dauereinsatz. "Den ganzen Nachmittag riefen Leute an", erzählt Stadtrat Timothy Simms, "teils verärgert, teils verwundert" – zu Recht, wie er meint.

Schließlich hatten die Grünen rund 1. 000 Briefe verschickt, um junge Menschen zum Wählen zu animieren. Nur verschickten sie diese statt an Erstwähler an Kleinkinder. Das war für die Partei allerdings nicht ersichtlich. "Wir hatten nur Namen und Adressen", sagt Simms. Der Fehler lag bei der Stadtverwaltung – genauer, bei der Beantragung der Datensätze in der Online-Datenbank des Melderegisters.

"Statt des Zeitraums, in dem die Erstwähler geboren wurden, wurde in der digitalen Eingabemaske der Zeitraum seit der letzten Gemeinderatswahl angegeben", erklärt Rathaussprecherin Eva Amann. Ein Mitarbeiter habe schlicht und ergreifend das falsche Feld mit den falschen Daten gefüllt.

Qualitätssicherung soll überprüft werden

Die Grünen treffe also keine Schuld, die Verwaltung werde "alles daran setzen, dass sich ein solcher Fall nie wiederholt", und nehme die Datenpanne zum Anlass, die Qualitätssicherung in der Datenabfrage zu überprüfen. Sprich: In Zukunft werde kein einzelner Mitarbeiter die Daten abfragen können, ohne dass jemand anderes die Abfrage prüfe.

Der Fehler werde gemäß der Datenschutz-Grundverordnung dem Landesdatenschutzbeauftragten gemeldet. Laut DSGVO müssen in dem Rahmen auch Maßnahmen vorgestellt werden, die ergriffen werden, damit sich ein solcher Verstoß nicht wiederholen kann.

Auch wenn sie den Vorfall nicht auf die leichte Schulter nimmt, befürchtet die Stadtverwaltung keine weiteren Konsequenzen. Schadensersatzforderungen seien nicht zu erwarten, da die Betroffenen keinen materiellen Schaden hätten.
"Wir hoffen natürlich, dass es keine Auswirkungen auf die Wahl haben wird." Timothy Simms
Außer natürlich die Grünen. Deren materiellen Aufwand will die Stadt jedoch ersetzen – die Bearbeitungsgebühr für die Erhebung der Daten, die Kosten für Porto und Briefe. "Der immaterielle Schaden dagegen ist schwer zu messen", sagt Simms. "Aber wir hoffen natürlich, dass es keine Auswirkungen auf die Wahl haben wird."

Laut Bundesmeldegesetz können Parteien und Wählergruppen sechs Monate vor der Wahl zu Werbezwecken Namen und Wohnort von verschiedenen Altersgruppen von Wahlberechtigten erfragen. Die Daten müssen spätestens einen Monat nach der Wahl wieder gelöscht werden. Die Möglichkeit nehmen nach Angaben der Stadt immer wieder Parteien wahr – in der Regel gebe es zwei bis drei Anfragen pro Wahl. Bürgerinnen und Bürger, die das nicht wollen, können der Weitergabe ihrer Daten widersprechen. Das geht recht einfach über die Seite der Stadt Freiburg.
Mehr Infos zum Thema Widerspruch: http://mehr.bz/widerspruch-daten



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Ressort: Freiburg

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 10. Mai 2019: PDF-Version herunterladen

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