Fotos: Was kann der neue Personalausweis?
Der neue digitale Personalausweis löst am 1. November den bisherigen Ausweis ab. Auf dem scheckkartengroßen Dokument sind die Daten erstmals auch elektronisch auf einem Chip gespeichert.
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Den digitale Personalausweis wird im Regelfall für Bürger ab 16 Jahren ausgestellt. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können Eltern Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion („eID-Funktion“) beantragen. Foto: dpa
Zuständig ist wie bisher die Personalausweisbehörde des Wohnortes, also in der Regel das Bürgeramt. Eine Umtauschpflicht für alte Ausweise besteht nicht, sie bleiben gültig bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber möglich. Foto: ddp
Antragsteller ab 24 Jahren zahlen laut dem Bundesinnenministerium 28,80 Euro. Ihr Ausweis bleibt zehn Jahre gültig. Unter 24-Jährige zahlen 22,80 Euro – ihr Ausweis läuft schon nach sechs Jahren ab. Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10 Euro... Foto: dpa
… hinzu kommen weitere Gebühren, jeweils in Höhe von 6 Euro für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion, die Änderung der sechsstelligen PIN oder das Entsperren der Online-Ausweisfunktion („eID-Funktion“). Foto: dpa
Der neue Ausweis hat drei Funktionen: Er dient wie bisher als Ausweis für hoheitliche Aufgaben, zum Beispiel bei Polizei- oder Grenzkontrollen. Zweitens kann er nun auch als Identitätsnachweis im Internet, zum Beispiel beim Online-Shopping oder bei Behördengängen im Web, eingesetzt werden... Foto: dpa-infografik
… und drittens kann man mit der Plastikkarte auch digitale Dokumente wie Anträge oder Verträge rechtsverbindlich „unterschreiben“ – das nennt sich digitale Signatur. Foto: dpa
Fingerabdrücke können auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden. Die Abgabe ist aber freiwillig. Foto: ddp
Online-Ausweisfunktion: Neben dem neuen „Perso“ werden ein Lesegerät, Treibersoftware und eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) benötigt... Foto: dpa
… Anbieter muss sich seinerseits über ein Berechtigungszertifikat ausweisen – und dem Nutzer anzeigen, welche Daten angefordert werden... Foto: fotolia.com/Kirsty Pargeter
… der Nutzer gibt die Datenübertragung aber erst mit Eingabe der PIN frei. Das geht natürlich über die Tastatur des Rechners. Für die größtmögliche Sicherheit empfiehlt es sich aber, ein sogenanntes PIN-Pad zu nutzen. Foto: dpa
Die Online-Ausweisfunktion lässt sich im Bürgeramt aktivieren. Es besteht aber keine Pflicht, sie zu nutzen, in diesem Fall bleibt die Funktion deaktiviert... Foto: Brigitte Sasse
… Sie lässt sich aber nachträglich für 6 Euro aktivieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät daher, die Funktion sofort freischalten zu lassen, auch wenn man sie vorerst nicht nutzen möchte. Foto: Jens Kitzler
Wer den Ausweis „verliert“, sollte die „eID-Funktion“ sofort bei der ausstellenden Behörde sperren lassen – oder die Hotline 01801/33 33 33 (für 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz) anrufen. Foto: Dominic Rock
Zum Sperren wird ein Kennwort benötigt, das bei der Ausstellung des Ausweises festgelegt und zusammen mit der PIN zugestellt wird. Wer die elektronische Unterschrift nutzt, muss das Signaturzertifikat separat von demjenigen Anbieter sperren lassen, der es verkauft hat. Foto: ddp
Der Chip im Ausweis ist per Funk im Nahbereich auslesbar. Die Bundesregierung versichert aber, dass die Daten bestens geschützt seien: Wer Daten auslesen wolle, brauche eine Berechtigung in Form eines Zertifikats. Wichtiger aber noch: Ohne aktives Zutun des Inhabers, also die Eingabe der PIN, bliebe der Zugang zu den Daten auf dem Ausweis-Chip versperrt. Foto: dpa
Verbraucherschützer sehen die Sicherheitsfrage differenzierter. Zwar müsse sich ein Anbieter vom Staat ein Zertifikat besorgen, sagt Michael Bobrowski vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Dieser prüfe jedoch nicht die Seriosität des Unternehmens. Abzocker könnten gewissermaßen staatlich zertifiziert agieren. Foto: dpa
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