BGH
Flugverkehr: Kein Geld trotz Verspätung
Flugpassagiere können bei Verspätungen ab drei Stunden eine Ausgleichszahlung von ihrer Fluggesellschaft verlangen. Aber nur, wenn es die Verspätung selbst zu verantworten hat. So der BGH.
Peter Zschunke (dpa)
Sa, 14. Jun 2014, 0:00 Uhr
Wirtschaft
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