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Flugverbot für einen Morgenmantel

  • Di, 12. Juni 2001
    Freiburg

     

Heiratsschwindler musste sich wegen Betrugs vor Gericht verantworten und bekam eine Haftstrafe von sechs Monaten.

Wehende Roben im Gerichtssaal sind durchaus kein seltener Anblick; ein fliegender Morgenmantel ist es hingegen schon. Es geschah in einem Prozess gegen einen Heiratsschwindler vor dem Amtsgericht. Plötzlich zerrte die von dem Angeklagten um 50 00 Mark geprellte Frau einen dunkelblauen Morgenmantel hervor und schleuderte ihn wütend ...

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