Fluggastrechte gestärkt
Airlines und Reiseveranstalter müssen ihre Passagiere höher entschädigen als bisher.
Gerd Eberhard
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BRÜSSEL. Von heute an gelten neue EU-Vorschriften zugunsten der Flugpassagiere, die zusammen mit dem vor einem halben Jahr beschlossenen "Montrealer Abkommen" die Passagiere in Schadensfällen deutlich besser stellen als bisher.
Was zu geschehen hat, wenn sich Flieger verspäten, ein Passagier am Boden bleibt oder es Gepäckärger gibt, ist bisher durch Verordnungen weitgehend geregelt. Diese Bestimmungen wurden jetzt zugunsten der ...