Urteil

Flüchtling erhält eine Geldstrafe wegen Beleidigung

Amtsgericht verurteilt Flüchtling zu eine Geldstrafe.  

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BAD SÄCKINGEN. Im Mai gab es im Flüchtlingsheim in den Langfuhren in Bad Säckingen einen Tumult. Grund war ein Aushang am Bürofenster der Hausmeister. Darauf war die Umsiedlung der Bewohner aus den Containern in den Langfuhren geregelt. Eine Gruppe syrischer Flüchtlinge war wütend, weil sie an verschiedene Standorte umgesiedelt werden sollte. Für einen 44-Jährigen endete der Aufruhr mit einem Strafverfahren. Das Amtsgericht Bad Säckingen verurteilte ihn wegen Bedrohung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu zehn Euro.

Der Mann wollte nicht einsehen, dass er und seine Frau als einzige in die Unterkunft in Laufenburg ziehen sollten. Sein Ärger richtete ...

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Schlagworte: Richter Stork, Rupert Stork

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