Flickenteppich bleibt bestehen

BZ-Plus Beschlossener Lärmaktionsplan bietet keinen Rechtsanspruch.  

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Ob Tempo 30 nachts zum Lärmschutz komm...Entscheidung des Regierungspräsidiums.  | Foto: Sylvia-Karina Jahn
Ob Tempo 30 nachts zum Lärmschutz kommt, ist Entscheidung des Regierungspräsidiums. Foto: Sylvia-Karina Jahn

Den Lärmaktionsplan haben die Stadträte bei einer Enthaltung angenommen. Zu diesem Beschluss ist der Stadtrat verpflichtet, ohne dass dabei ein Rechtsanspruch entsteht, dass die Vorschläge aus dem Plan auch umgesetzt werden. Daher wurde zusätzlich entschieden, für die L 186 zwischen Freiburger Straße und Kreisverkehr Jägeracker sowie für die Hauptstraße in Kollmarsreute und die Wiesenstraße nächtliches Tempo 30 zu fordern.

Genehmigen muss das die Straßenverkehrsbehörde, was bislang auf der L 186 zu einem Flickenteppich von nächtlichem Tempo 30 ...

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