Flickenteppich bleibt bestehen
Beschlossener Lärmaktionsplan bietet keinen Rechtsanspruch.
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Den Lärmaktionsplan haben die Stadträte bei einer Enthaltung angenommen. Zu diesem Beschluss ist der Stadtrat verpflichtet, ohne dass dabei ein Rechtsanspruch entsteht, dass die Vorschläge aus dem Plan auch umgesetzt werden. Daher wurde zusätzlich entschieden, für die L 186 zwischen Freiburger Straße und Kreisverkehr Jägeracker sowie für die Hauptstraße in Kollmarsreute und die Wiesenstraße nächtliches Tempo 30 zu fordern.
Genehmigen muss das die Straßenverkehrsbehörde, was bislang auf der L 186 zu einem Flickenteppich von nächtlichem Tempo 30 ...