Durch eine Flächennutzungsplanänderung soll auf dem Hertener Areal "Römern" künftig Geschosswohnungsbau möglich sein. Damit dort die Wohnbaufläche eingerichtet werden kann, ist allerdings ein "Tausch" notwendig: Im Osten von Herten werden drei geplante Wohnbauflächen aus dem Flächennutzungsplan genommen und gelten künftig als Fläche für Landwirtschaft beziehungsweise Gemeindebedarfsfläche. Der Flächennutzungsplan ist ein sogenannter "behördenverbindlicher Plan" und entwickelt keine unmittelbare Wirkung gegenüber dem Grundstückseigentümer. Das heißt, ein möglicher Wertverlust der Grundstücke, die nun kein Wohnbaugebiet, sondern landwirtschaftliche Fläche sind, kann nicht geltend gemacht werden. Oberbürgermeister Klaus Eberhardt erklärte allerdings, dass unter Umständen die betroffenen Flächen östlich von Herten zu einem späteren Zeitpunkt umgewidmet werden könnten.
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