Fiskus soll strenger werden

Karlsruhe erklärt Steuer auf Aktiengewinne in den Jahren 1997 und 1998 für verfassungswidrig.  

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KARLSRUHE. Der Staat muss die Erhebung von Steuern im Interesse der ehrlichen Steuerzahler ernster nehmen. Dies erklärte gestern das Bundesverfassungsgericht. Die nachlässige Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Aktiengeschäften war daher in den Jahren 1997 und 1998 verfassungswidrig.

Ausgelöst hatte das Verfahren der Kölner Steuerrechtler Klaus Tipke. Im Jahr 1997 hatte er umgerechnet fast 900 Euro mit Aktienspekulationen verdient, doch er wollte hierfür keine Steuern zahlen. Begründung: "Entweder es zahlen alle oder keiner." ...

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