Firma darf Papier sammeln
Verwaltungsgericht gibt Eilantrag von Meier Entsorgung statt / Landratsamt prüft Beschwerde.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
ÖRRACH (mir). Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 27. Dezember 2007 (4 K 2442/07) dem Eilantrag des privaten Entsorgungsunternehmens Meier stattgegeben, das flächendeckend im Landkreis Lörrach Abfallgefäße an private Haushalte verteilen will, um Altpapier, Pappe und Kartonagen (PPK) einzusammeln. Das Landratsamt Lörrach hatte dies untersagt. Es prüft nun, ob es beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen das Urteil einlegt.
L Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz seien zwar Erzeuger und Besitzer von Altpapier, Pappe und Kartonagen aus privaten Haushaltungen grundsätzlich zur Überlassung an die nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen ...