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Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine Reform der Grundsteuer. Entsprechend müssen alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dazu eine Steuererklärung abgeben. Foto: Jens Büttner (dpa)
Die Galgenfrist für die Besitzerinnen und Besitzer bebauter und unbebauter Grundstücke läuft. "In den vergangenen Tagen haben wir die Schätzungsandrohungen an alle versendet, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben", sagt Anne Thörner, Vorsteherin des Finanzamts in Emmendingen. Mehr als 91.000 sogenannter wirtschaftlicher ...