Der Sozialausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung die Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen befürwortet. Demnach richtet sich die Gebührenermäßigung sowohl an der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder aus, als auch am Jahresbruttoeinkommen der Haushaltsgemeinschaft. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Personen, die einen Kinderzuschlag erhalten, sich von den Gebühren befreien lassen können.
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