Feiern bis zum Morgengrauen?
Die neue Gaststättenverordnung gewährt längere Öffnungszeiten: An Wochenenden bis 5 Uhr morgens auch in Kurorten.
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MARKGRÄFLERLAND. Feiern bis zum Abwinken, das kann Spaß machen. Wann jedoch in gastronomischen Betrieben abgewunken wird, das bestimmt die Gaststättenverordnung, sofern die Gemeinden keine anderen Regelungen treffen. Die Verordnung wurde mit Wirkung zum 1. Januar geändert. Verkürzte Sperrzeiten erlauben nun an Wochenenden Feiern bis zum Morgengrauen, 5 Uhr. Die Badische Zeitung fragte in einigen Gemeinden nach, wie sie mit den Sperrzeiten umgehen.
Damit das Morgengrauen nicht zum Grauen für Anwohner wird, können Kommunen auch in Zukunft Sperrzeiten nach eigenem Abwägen verkürzen, verlängern oder gar aufheben. Ausgenommen von langen Nächten sind die Glücksspieler. Für sie ändert sich nichts. Spielhallen müssen spätestens um Mitternacht ...