Fehlgriff auf dem Dreisamuferweg
Verhandlung vor dem Landgericht: Ein Rentner brachte zwei Radlerinnen zu Fall, nun muss er ihnen Schmerzensgeld bezahlen.
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War es nur der Schrecken gewesen, der einen herzkranken Spaziergänger an den Lenker einer dicht an ihm vorbei fahrenden Radfahrerin greifen ließ? Oder hatte er der Radlerin auf dem für Fußgänger und Radfahrer frei gegebenen Uferweg an der Dreisam einen Denkzettel verpassen wollen? Jetzt hat das Landgericht den Fall in zweiter Instanz entschieden, den Spaziergänger verwarnt und zu 660 Euro Schmerzensgeld verurteilt.
Es geschah im August 2002. Da spazierte der Rentner mit seiner Frau auf dem 2,70 Meter breiten Dreisamuferweg. Gemächlich kam ihnen eine Radfahrerin mit einem Kinderanhänger entgegen. ...