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FC 03 einstweilen vom Platz gestellt

Begegnung vor Gericht: In Achern will der Traditionsverein VfR den neu gegründeten Fußballclub nicht auf dem Spielfeld dulden.  

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ACHERN (sj). Die Freude des FC Achern 03 über die neue Heimat auf dem Hartplatz des Hornisgrindestadions währte nur kurz: "Der Antragsgegnerin (Stadt Achern) wird aufgegeben, es zu unterlassen, dem Fußballverein FC Achern 03 den Hartplatz des Hornisgrindestadions zur Durchführung des Trainings- und Spielbetriebs zu überlassen". Diesen Beschluss fasste das Amtsgericht Achern jetzt nach einem Antrag des Vereins für Rasenspiel (VfR) Achern auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Der Antrag wurde vom Justiziar der Rasenspieler, Rechtsanwalt Henning Laspeyres, gestellt. Dass Fußball in Achern derzeit weniger von den Spielregeln des Fußballverbands als von den Buchstaben des Gesetzes ...

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