Familie verstößt gegen Kontaktverbot – Gericht stellt Verfahren ein
Eine Familie aus dem Markgräflerland hat im April unerlaubterweise Besuch empfangen, ein Nachbar rief die Polizei. Ein Bußgeld muss der Gastgeber nicht bezahlen – aber die Anwaltskosten.
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Es war ein spontaner Besuch bei Freunden im Markgräflerland. Nur zur falschen Zeit – mitten in der Corona-Pandemie. Und deshalb bekamen einige Mitglieder von zwei fünfköpfigen Familien Bußgeldbescheide wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz zugeschickt. Ein 42-Jähriger legte gegen das 200 Euro ...