Fahrradfahrer stürzte an Schlauchbrücke
Verhandlung am Amtsgericht.
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WALDKIRCH (sni). Hat der Landwirt, der auf einem landwirtschaftlichen Weg in Waldkirch Bewässerungsrohre oberirdisch verlegt hat, fahrlässig gehandelt? Dieser Frage ging das Amtsgericht Waldkirch nach. Trotz dreier Zeugenaussagen konnte man keine Einigung erzielen. Jetzt wird ein Sachverständigengutachten eingeholt.
Der 47 Jahre alte Landwirt hatte im August 2011 Rohre zur Bewässerung seiner Felder quer über einen allgemein zugänglichen und öffentlich genutzten landwirtschaftlichen Weg auf der Gemarkung Waldkirch ...