Fälschungen von Impfzertifikaten sind einem Lörracher Apotheker nicht nachzuweisen
Vom Vorwurf, falsche Impfzertifikate ausgestellt zu haben, wurde ein Lörracher Apotheker freigesprochen. In einem anderen Fall erhielt er eine Geldstrafe auf Bewährung.
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Der Vorwurf wog schwer: In seiner Eigenschaft als Apotheker habe der Mann digitale Impfzertifikate ausgestellt für Impfungen, die gar nicht stattgefunden hätten. So hatte es eine ehemalige Auszubildende erzählt, die ein halbes Jahr bei ihm beschäftigt gewesen war. Immer wieder seien Leute mit Impfpässen gekommen, wo zu sehen war, dass sie gefälscht waren, und der Apotheker habe trotzdem QR-Codes erstellt, sagte die ...