Exhibitionist muss in den Knast

Sechs Monate Haft für 37-jährigen Triebtäter  

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OFFENBURG. Wegen exhibitionistischer Handlungen in zwei Fällen muss ein 37-jähriger Mann für sechs Monate ins Gefängnis. Der Täter habe diverse Chancen bekommen, sich zu beweisen, diese aber nicht genutzt, begründete Richter Thomas Baumeister den Verzicht auf eine Bewährungsstrafe. Zwar bestehe das Risiko, dass sich der Vollzug negativ auswirke: "Mitunter hat das Gefängnis aber auch einen erzieherischen Effekt", so Baumeister in der gestrigen Urteilsbegründung.

Erst vor fünf Monaten standen sich Richter und Angeklagter am selben Ort gegenüber. Damals ging es um vier exhibitionistische Handlungen. Nach vier Verhandlungstagen wurde die siebenmonatige Strafe auf Bewährung ausgesetzt. Diesmal schien die Geduld des Richters am Ende zu sein: "Die ...

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