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Exempel gegen Werbetafeln

Keine Werbung an der B 317, keine Doppelgarage: Bau- und Umweltausschuss lehnt zwei Anträge ab.  

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STEINEN. Die gewünschte Werbetafel eines privaten Unternehmers wird es auf Steinener Gemarkung entlang der B 317 im Außenbereich nicht geben – das stellte der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am Dienstagabend klar. Auch ein Antrag für den Bau einer Doppelgarage in der Neumattstraße wurde vom Gremium abgelehnt. Bei zwei privaten Bauanträgen ging es im Bau- und Umweltausschuss nach dem Motto "Wehret den Anfängen" um Grundsätzliches.

Das Gremium entschied einmal mit, und einmal gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung.
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