Ex-TBO-Chef scheitert vor Gericht
Arbeitsgericht erklärt fristlose Kündigung durch die Stadt für rechtens / Alibi-Zeuge büßt bei der Einvernahme Glaubwürdigkeit ein.
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OFFENBURG. Die beiden fristlosen Kündigungen der Stadt gegen den ehemaligen Chef ihrer Technischen Betriebe (TBO) vom vergangenen Herbst waren rechtens. Das hat die Offenburger Außenstelle des Arbeitsgerichts Freiburg gestern entschieden. Der 47-jährige Ex-TBO-Chef, der die Stadt auf Wiedereinstellung verklagt hatte, ist damit in erster Instanz unterlegen. Laut Gericht hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen. Ob er in Berufung geht, will er sich noch überlegen.
Nachdem schon beim Gütetermin und beim ersten Verhandlungstag Rechtsanwalt Reinhart Kohlmorgen, der die Stadt Offenburg in dieser Sache vertritt, mit Fakten und der stichhaltigeren Argumentation überzeugte, brachte auch die für gestern ...