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EuGH

Europäischer Gerichtshof stärkt Regenbogenfamilien

Eine von einem EU-Staat anerkannte Kind-Eltern-Beziehung müssen alle Mitgliedsstaaten anerkennen. Das hat der EuGH entschieden – und damit die Rechte von Familien mit zwei gleichgeschlechtlichen Elternteilen gestärkt.  

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Mama, Mama, Kind – nicht alle EU...gleichgeschlechtliche Elternschaft an.  | Foto: Jens Kalaene
Mama, Mama, Kind – nicht alle EU-Staaten erkennen gleichgeschlechtliche Elternschaft an. Foto: Jens Kalaene
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Familien mit zwei gleichgeschlechtlichen Elternteilen in einem Urteil gestärkt. In dem Fall eines Mädchens mit zwei Müttern entschied das Gericht, dass die von einem EU-Staat anerkannte Beziehung zwischen Kind und Eltern von allen anderen EU-Staaten anerkannt werden müsse. Dabei verwiesen die Richter auf das Recht des Mädchens, sich frei in der EU bewegen zu können. "Die Entscheidung ist für Regenbogenfamilien europaweit von Bedeutung", sagte die Rechtsanwältin Gabriela Lünsmann vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland. Der europäische Dachverband der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und Intersexorganisationen Ilga sprach von einem richtungsweisenden Urteil.

Konkret geht es um zwei verheiratete Frauen, eine Bulgarin und eine Britin, die in Spanien leben und dort eine Tochter bekommen haben. In der spanischen Geburtsurkunde werden beide Frauen als Mütter des Kindes aufgeführt. Doch die bulgarischen Behörden lehnten einen Antrag für eine bulgarische Geburtsurkunde des Mädchens ab, und wollten wissen, wer die leibliche Mutter sei. Die Angabe zweier Elternteile weiblichen Geschlechts laufe der öffentlichen Ordnung des Landes zuwider. Ohne bulgarische Geburtsurkunde bekommt das Mädchen jedoch keinen bulgarischen Personalausweis oder Reisepass und kann sich nicht frei in der EU bewegen. Seine Rechte als EU-Bürger wären eingeschränkt.

Da das Mädchen die spanische Staatsbürgerschaft nicht bekommen konnte, drohte die Staatenlosigkeit. Der EuGH entschied nun, dass Bulgarien dazu verpflichtet ist, dem Mädchen einen Personalausweis oder Reisepass auszustellen, ohne zuvor eine Geburtsurkunde der eigenen Behörden zu verlangen. Bulgarien und auch die anderen EU-Staaten müssten die spanische Geburtsurkunde anerkennen. Rechtsanwältin Lünsmann betonte, das Urteil zwinge Bulgarien nicht dazu, gleichgeschlechtliche Elternschaft anzuerkennen, aber es müsse die spanische Geburtsurkunde anerkennen.

Auch in anderen EU-Ländern wie Polen oder Ungarn werde die gleichgeschlechtliche Ehe nicht akzeptiert. In Deutschland dürfen gleichgeschlechtliche Paare heiraten, doch Lünsmann zufolge, die Fachanwältin für Familienrecht ist, könnte ein ähnlicher Fall auch hier auftreten. "Nach deutschen Recht gilt nur die leibliche Mutter als Mutter. Die andere Mutter müsste das Kind adoptieren." Sollte das Paar in einem ähnlich gelagerten Fall also nicht angeben, wer die leibliche Mutter ist, würden die deutschen Behörden keine Geburtsurkunde und somit auch keinen Pass ausstellen. Die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP möchte das jedoch ändern.

Ressort: Ausland

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Mi, 15. Dezember 2021: PDF-Version herunterladen

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