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EuGH hat keine Einwände gegen Ceta

BZ-Plus Oberste EU-Richter halten Schiedsgericht im Freihandelsabkommen mit Kanada für rechtens / Investoren sollen dort klagen können.  

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LUXEMBURG. Der Investitionsschutz im Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Ceta) ist mit EU-Recht vereinbar. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt in einem verbindlichen Gutachten festgestellt. Wegen der großen Bedeutung der Frage entschied der EuGH im Plenum aller Richter.

Mit dem Ceta-Abkommen, das seit September 2017 provisorisch in Kraft ist, sollen mehr als 99 Prozent der Zölle zwischen der EU und Kanada beseitigt werden. EU-Firmen sollen in Kanada künftig auch bei öffentlichen Ausschreibungen auf regionaler und kommunaler Ebene zum Zug kommen können. Insgesamt soll das ...

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