Urteil
EuGH gibt Berliner Beamtin im Prozess wegen Eltern- und Probezeit recht
Wer sich als Führungskraft während der Probezeit in Elternzeit begibt, darf dadurch keine beruflichen Nachteile erleiden. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall einer Berliner Beamtin entschieden.
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