Account/Login

Es grünt wieder ein wenig im Biotop

In der nächsten Woche wird der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen Landratsamt und Asphaltfirmen besprochen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wo vor kurzem noch Schuttberge lagerte...ekeimt. Weiterer Schutt muss noch weg.  | Foto: Ralf H. Dorweiler
Wo vor kurzem noch Schuttberge lagerten, haben Gräser und Kräuter gekeimt. Weiterer Schutt muss noch weg. Foto: Ralf H. Dorweiler

GRENZACH-WYHLEN. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag soll den Rückbau des von den Firmen Asphaltmischwerk und Baustoffrecycling ohne Genehmigung genutzten Areals im FFH-Gebiet regeln. Dies war seit Bekanntwerden Ziel des Leiters der Umwelt-Abteilung im Landratsamt Lörrach, Jürgen Hirnschal. Allerdings ließ das Vertragswerk etwas auf sich warten, weil doch mehr zu koordinieren war, als zunächst vorgesehen. In der nächsten Woche wird das Landratsamt mit Vertretern der betroffenen Firmen die letzten Feinheiten des Vertrags besprechen – und das Bußgeld für die ungenehmigte Nutzung des FFH-Gebiets festlegen.

Der Vertrag, dessen nahezu abgeschlossenen Entwurf Hirnschal aktuell prüft, wurde nötig, weil die beiden Firmen unrechtmäßig naturgeschütztes Gebiet zur Lagerung von Asphaltschutt nutzten. Feldgehölze ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel