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RHEINFELDEN/GRENZACH-WYHLEN. Mit der Corona-Verordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg mussten Blumenläden wie viele andere Verkaufsstätten schließen. Gärtnereien durften weiterhin geöffnet bleiben. Blumen- und Salatsetzlinge, Saatgut und Gartenbedarfsartikel standen und stehen zum Verkauf. Beim Verkauf von Schnittblumen und ...