Es bleibt bei der Wehrpflicht
Bundesverwaltungsgericht sieht die Wehrgerechtigkeit gewährleistet und lehnt eine Klage ab.
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LEIPZIG (dpa). Die Einberufungspraxis zur Wehrpflicht verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die von der Bundeswehr getroffene Auswahl der Wehrpflichtigen verletze nicht die Wehrgerechtigkeit.
Damit war die Klage der Bundesregierung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom April ...