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Erzieher schlägt Schüler und wird gekündigt

Gewalt gegen Gewalt ist tabu.  

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BAD SÄCKINGEN/LÖRRACH. Wer einen Faustschlag ins Gesicht bekommt, darf nicht grundsätzlich zurückschlagen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Aggressor ein Schüler und der zweite Beteiligte dessen Erzieher ist. So weit bestand bei dem jüngst vor dem Lörracher Arbeitsgericht geführten Prozess Einigkeit. Ob aber der Arbeitgeber, in diesem Fall die Caritas, berechtigt ist, dem Mitarbeiter aufgrund seiner Reaktion fristlos zu kündigen, darüber gab es Zweifel.

Erörtert wurde bei Gericht zunächst, ob der bereits seit 33 Jahren in seinem Beruf und seit 17 Jahren in einer Jugendeinrichtung Beschäftigte im Affekt ...

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