Erste Urteile im Mammutprozess
Im Verfahren gegen einen suspendierten Beamten der Ausländerbehörde wurde der Prozess gegen Künstlervermittler abgetrennt.
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Vom Mammutprozess gegen einen der Bestechlichkeit bezichtigten Beamten der Ausländerbehörde bei der Stadt Freiburg abgetrennt worden ist das Verfahren gegen ein Wirtsehepaar und dessen Sohn, die aus dem ehemaligen Jugoslawien stammen, jedoch seit langem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie sind wegen des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern und der Bestechung des Beamten sowie illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden.
Die 55 Jahre alte Frau ist gestern zu einem Jahr und sechs Monaten und der 34 Jahre alte Sohn zu neun Monaten Haft verurteilt worden – beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Der 61 Jahre alte Wirt ...