Wilde Alkoholfahrt vor dem Amtsgericht
Erst volle Gläser und dann eine Vollgasflucht
Sechsmonatige Bewährungsstrafe für 49-jährigen Geschäftsmann wegen wilder Alkoholfahrt ohne Führerschein / Staatsanwalt wollte den Mann im Gefängnis sehen.
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SCHOPFHEIM. Zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 16 Monaten Entzug der Fahrerlaubnis wurde am Donnerstag ein 49-jähriger Geschäftsmann aus dem Kreisgebiet verurteilt. Damit ahndete Amtsrichter Stefan Götz die wilde Vollgasflucht des Angeklagten bei einer Polizeikontrolle am 5. Januar 2012.
Dass der 49-Jährige sich vor etwas mehr als einem Jahr nicht kontrollieren lassen wollte, hatte gleich zwei triftige Gründe. So hatte er keine gültige Fahrerlaubnis und war zudem auch noch beträchtlich alkoholisiert. Nach dem rücksichtslosen Ausreißmanöver durch Schopfheim und dann zur ...