Account/Login

Erneuerbares für die Heizung

Der Gesetzgeber denkt an die Zukunft: Wärmegesetze vom Land Baden-Württemberg, aber auch vom Bund.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Pflanzen, Sonne, Holz: Für wohlige Wär...Jahr nicht mehr nur das Heizöl sorgen.  | Foto: dpa(3)/ddp
1/2
Pflanzen, Sonne, Holz: Für wohlige Wärme soll ab dem kommenden Jahr nicht mehr nur das Heizöl sorgen. Foto: dpa(3)/ddp

Als erstes Bundesland hat Baden- Württemberg im November 2007 das Erneuerbare-Wärme-Gesetz beschlossen. Damit werden Bauherren und Hausbesitzer zum Einbau umweltschonenderer Heizungen verpflichtet. Am Freitag stimmte der Bundestag einem ähnlichen Gesetz (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) zu, das die Landesregelung teilweise außer Kraft setzt.

Während Berlin den Einsatz von Solar- und Geothermie oder Bioenergie nur für Neubauten vorschreibt, bei Altbauten aber auf finanzielle Anreize zur Umrüstung setzt, bezieht das Landesgesetz auch bestehende ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel