Erfolg für Lokführer
Landesarbeitsgericht Frankfurt: Es darf auch für einen Spartentarifvertrag gestreikt werden.
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FRANKFURT. Grundsätzlich dürfen Lokführer auch für einen eigenen Tarifvertrag streiken. Dies entschied gestern das Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt. Es hob damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt auf, die erst vor einer Woche ergangen war. In den nächsten Tagen will die Gewerkschaft aber zunächst neue Verhandlungen aufnehmen.
Konkret geht es um Warnstreiks, mit denen die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) einen eigenen Spartentarifvertrag nur für Lokführer erzwingen will. Die Bahn lehnt solche Streiks ab, weil sie bereits mit den großen ...