Erfolg für Land beim Streit um Holz
Bundesgerichtshof hebt Verfügung des Kartellamtes auf / Es geht um die zentrale Vermarktung des Rohstoffs.
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KARLSRUHE (dpa/fs). Das Land Baden-Württemberg hat im Holzstreit gegen das Bundeskartellamt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gewonnen. Der Kartellsenat des BGH hob am Dienstag eine Verfügung des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2015 und ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf dazu auf. Das Bundeskartellamt hätte die Verpflichtungszusagen des Landes aus dem Jahr 2008 nicht aufheben dürfen. (Az.: KVR 38/17)
In dem Fall geht es wesentlich um die Holzvermarktung aus Privat- und Körperschaftswald in Baden-Württemberg und die Zuständigkeit von Förstern. Das Land vermarktet das Holz, insbesondere Nadelholz, in Absprache mit den privaten und kommunalen Eigentümern gebündelt. Und zwar über die ...