Nachrichtenloses Vermögen

Erben sollen leichter Auskunft über Konten von Angehörigen erhalten

Schätzungsweise bis zu neun Milliarden Euro liegen auf Konten, von denen die Erben nichts wissen. Das muss anders werden, meint das Land Niedersachsen – und will ein neues Gesetz.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Nicht immer wissen Erben von einem Konto, dass dem Erblasser gehört hat.  | Foto: Silvia Marks (dpa)
Nicht immer wissen Erben von einem Konto, dass dem Erblasser gehört hat. Foto: Silvia Marks (dpa)
Erben sollen leichter Auskunft über Konten oder Depots ihrer verstorbenen Angehörigen bekommen: Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den das Land Niedersachsen nun im Bundesrat einbringt. "Bei den Kreditinstituten sammelt sich Geldvermögen, das den rechtmäßigen Erben vorenthalten bleibt", sagt der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU). Dem will er mit einem neuen Verzeichnis entgegenwirken.

Justizministerium soll ein Verzeichnis pflegen

Wie viel Geld auf herrenlosen, nachrichtenlosen oder verwaisten Konten liegt, weiß niemand genau. Schätzungen reichen von zwei bis neun Milliarden Euro. Hilbers findet es fragwürdig, von herrenlosen oder verwaisten Konten zu sprechen. Sie hätten ja sehr wohl einen Eigentümer – nur wüssten die Erben in diesem Fall gar nicht, dass der Erblasser das Konto besessen hatte.

"Bei den Kreditinstituten sammelt sich Geldvermögen, das den rechtmäßigen Erben vorenthalten bleibt" Reinhold Hilbers, niedersächsicher Finanzminister
Die fortschreitende Digitalisierung im Bankengewerbe verschärfe das Problem weiter, meint Hilbers. Schon im Jahr 2019 seien von den 108 Millionen Girokonten etwa 70 Prozent online und damit papierlos geführt worden: "Inzwischen dürften es deutlich mehr sein", sagt der Politiker. Er schlägt vor, dass das Bundesamt für Justiz ein Verzeichnis erstellt, das Angaben zu Verstorbenen und deren Konten erstellt. Darin sollen dann Erben, Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter nach Guthaben suchen können. Alle Länder seien sich einig, dass Handlungsbedarf bestehe, meint Hilbers. Sein Vorschlag sei das Ergebnis einer Arbeitsgruppe, in der die Länder über das Problem der herrenlosen Konten beraten haben.

Koalition möchte nachrichtenloses Vermögen fürs Gemeinwohl einsetzen

Wie die Bundesregierung den Vorstoß bewertet, ist offen. Noch sei nicht geklärt, welches Ministerium das Thema federführend bearbeite, heißt es im Justizressort. In ihrem Koalitionsvertrag kündigen SPD, Grüne und FDP an, "die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Guthaben auf verwaisten Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können". Auch wenn das ziemlich vage formuliert ist, schickt Hilbers schon mal eine Warnung nach Berlin.

Es sei vordringlich Aufgabe des Staates, die Eigentumsrechte der Erben zu stärken. Alle weitergehenden Überlegungen zur Verwendung des Vermögens seien zwar zulässig. "Die müssen sich aber an den grundgesetzlichen Anforderungen des Schutzes vor staatlicher Enteignung messen lassen", fügt der Finanzminister an. Die "Förderung des Gemeinwohls", wie die Ampel sie anstrebt, kann sich Hilbers also nur unter einer Voraussetzung vorstellen – nämlich dann, wenn sich nach Einführung des Verzeichnisses zeigt, dass "weiterhin relevantes nachrichtenloses Vermögen Verstorbener vorhanden ist".

Das baden-württembergische Finanzministerium sieht keinen Widerspruch zwischen den Vorschlägen Niedersachsens und der Berliner Ampelkoalition. Mit Blick auf das Gemeinwohl gehe es um Geld auf verwaisten Konten, auf das auch künftig kein Erbe Anspruch erhebe. Und das könne klug verwendet werden, erklärt Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne): "Wir werden in diesem Jahrzehnt massiv investieren müssen, gerade in die ökologische und digitale Modernisierung. Ich sehe weiterhin die Chance, dass wir Kapital auf verwaisten Konten genau dafür mobilisieren und in einen Fonds für Zukunftsinvestitionen einbringen können."

Derzeit prüfen die Banken regelmäßig, auf welchen Konten und Depots es längere Zeit keinerlei Ein- oder Auszahlungen gegeben hat. In diesen Fällen steht zu vermuten, dass der Kontobesitzer verstorben ist – seine Erben aber gar nicht wissen, dass der Erblasser dieses Konto besessen hat. Das Vermögen auf Konten und Depots bleibt also bei der Bank.
PDF-Version herunterladen Fehler melden

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel