Enttäuscht über Französischurteil
Verwaltungsgerichtshof hält Grundschulfranzösisch am Oberrhein für zulässig / Offen, was aus "Schopfheimer Klage" wird.
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SCHOPFHEIM (jac). Mit "großer Enttäuschung" reagierte Elternvertreterin Ingrid Steven auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, der in einem Normenkontrollverfahren die Einführung von Französisch an den Grundschulen auf der Rheinschiene für zulässig erklärte.
Was nun aus der anderen, derzeit ruhenden Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe wird, die von den Elternvertreterinnen Andrea Möhrle und Ingrid Steven initiiert (und von einer ...