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Entlastung mit einem kleinen Haken

Experten zum Thema: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind vom kommenden Jahr an deutlich besser absetzbar  

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Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden künftig bei der Steuererklärung stärker als Sonderausgaben berücksichtigt. Foto: Daniel Gramespacher/BZ

Am 18. Februar hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Bürgerentlastungsgesetz beschlossen, der die steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungen deutlich ausweitet. Der Grund für die Neuregelung ist auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 zurückzuführen, in dem das Gericht die beschränkte steuerliche Berücksichtigung der Beiträge zur privaten Basiskranken- und Pflegeversicherung als "unvereinbar" mit dem Grundgesetz angesehen hat.

Des Weiteren sei es Aufgabe des Staates adäquate Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Bürger, entsprechend ihrer persönlichen Möglichkeiten, Vorsorge treffen können. Nach geltendem Recht sind diese Beiträge nur in stark eingeschränktem Umfang steuerlich berücksichtigungsfähig. Laut Rechnung des ...

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