Der "Andere Dienst im Ausland" als dritte Alternative / Eine Möglichkeit, die Engagement erfordert / Bewusste Entscheidung.
SCHOPFHEIM. Erst Schule, danach Studium oder Beruf, – so sähe der Werdegang eines jeden Jugendlichen aus, hätte der Gesetzgeber nicht speziell für den männlichen Teil eine Besonderheit parat: Den Wehrdienst.
Nach Artikel 12a des Grundgesetzes können Männer mit Abschluss des "18. Lebensjahres zum Dienst in den Streitkräften, dem ...