Eltern haften nicht immer
Bundesgerichtshof schützt Mutter, deren Sohn per 0900er-Nummer Extras für Computerspiel kaufte.
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KARLSRUHE (dpa). Ein Junge ordert am Telefon Extras für ein Computerspiel. Für die Mutter ist die Rechnung ein Schock: gut 1250 Euro. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Frau aus der Haftung entlassen. Das Urteil kommt nicht nur Eltern zugute.
Wenn Kinder hinter dem Rücken ihrer Eltern über teure 0900er-Telefonnummern einkaufen, müssen diese nicht die Rechnung zahlen. Solange sie die Zahlung als Anschlussinhaber ...