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Wenn das Urteil rechtskräftig wird, sollte man seinen Sprösslingen nicht nur auf die Finger, sondern auch auf den Bildschirm schauen. Foto: ddp
Eltern haften nach einem Urteil des Landgerichts München I auch im Internet für ihre Kinder. Nach einer Entscheidung der siebten Zivilkammer des Gerichts können Eltern haftbar gemacht werden, wenn der ...