Einer für alle?
Besonderes Mietrecht gilt für Wohngemeinschaften etwa für Studenten.
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Ob Azubis oder Studenten: Bei der Suche nach der ersten eigenen Unterkunft ist für viele junge Leute die Wohngemeinschaft erste Wahl. Bei der Vertragsgestaltung sollte man sich aber auskennen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Bei möblierten Zimmern sowie Studentenwohnheimen gelten ebenfalls besondere Regeln.
Egal, ob eine Wohngemeinschaft neu gegründet werden soll oder sich neu zusammenfindet: Jedem Mieter sollte klar sein, um welche Form einer WG es sich handelt. Denn danach richten sich die Rechte und Pflichten. Wer dabei nicht aufpasst, steht im schlimmsten Fall Hals über Kopf auf der Straße oder muss für die Miete seiner Mitbewohner aufkommen....