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"Eine typische jugendliche Torheit"

  • Do, 19. Dezember 2002
    Herbolzheim

     

Schießerei mit Folgen: Angeklagte wurden wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt.

KENZINGEN/WYHL (hü). Wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz sind zwei Jugendliche vom Amtsgericht Kenzingen verurteilt worden. Sie müssen 70 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.

Am Nachmittag des 13. März wurde am Bauwagen im Industriegebiet Wyhl mit Luftdruckwaffen geschossen. Erst wurde ...

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