Eine Stimme für die Gemeindejugend!
Dachverband der Jugendgemeinderäte fordert Mitwirkungsgarantie in Kommunalverfassung.
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Hiermit wird an eine Forderung angeknüpft, die der Dachverband der Jugendgemeinderäte bereits 1995 gestellt hatte und infolge derer 1998 der Paragraph 41 a neu in die Gemeindeordnung eingefügt wurde. Allerdings sieht dieser lediglich das Einrichten eines Jugendgemeinderats vor – ein verpflichtendes Antrags- und Anhörungsrecht wird dadurch nicht festgelegt.
"Die Änderungen sind notwendig, damit Jugendbeteiligung kein leeres Wort bleibt!", so Florian Jäckel, Sprecher des Dachverbands. Die Vorsitzenden des landesweiten Dachverbandes, die die knapp 100 Jugendgemeinderäte aus Baden–Württemberg repräsentieren, setzen sich auch für die Änderung ein, um den Beweis anzutreten, dass das Bild der "Null-Bock-Generation" schlicht Unsinn ist, denn: "Erst wenn die Meinung von Jugendlichen ernst genommen wird, haben sie Interesse daran, sich für ihr Umfeld, ihre Kommune einzusetzen und zu engagieren. Über 1500 junge Leute, die sich in Jugendgemeinderäten im Land engagieren, sind ein hervorragendes Beispiel, das Schule machen sollte!"
"Zahlreiche Jugendliche im Land wollen sich engagieren, haben aber gar nicht die Möglichkeit dazu. Ein Jugendgemeinderat, der seine Meinung nicht im "großen" Gemeinderat äußern darf, macht nicht viel Sinn!", so die Meinung der Vertreter der Jugendgemeinderäte Baden-Württembergs. Der Dachverband schlägt für die Jugendbeteiligung eine "Soll"-Regelung vor, wie es bereits in vielen Bereichen der Bürgerbeteiligung Realität ist. "Jugendliche im noch nicht wahlberechtigten Alter müssen eine Stimme in ihrer Stadt haben", so die ehemalige Sprecherin des Dachverbandes, Susanne Eva Krieg, "das kann unserer nicht sehr kinder- und jugendfreundlich eingestellten Gesellschaft nur gut tun!"
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