Eine Geburt gibt Rätsel auf

Gericht spricht Laufenburger vom Vorwurf der Personenstandsfälschung frei / Ungereimtheiten reichen für Verurteilung nicht aus.  

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LAUFENBURG. Das Amtsgericht Bad Säckingen sprach einen 53-jährigen Laufenburger vom Vorwurf der Personenstandsfälschung frei. Richter Rupert Stork sprach von einem "exotischen Straftatbestand". In der Tat handelte es sich da nicht um einen Routinefall. Es ging nämlich um die Vortäuschung einer Schwangerschaft und Geburt.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann und dessen gesondert verfolgten Ehefrau vor, im Februar 2008 dem Standesamt fälschlich die Geburt ihres Kindes gemeldet, worauf eine Geburtsurkunde ausgestellt worden sei. Der Haken, so die Anklage: Es habe sich ...

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