Eine Gebühr aus Abwasser und Regen
Alle Gemeinden im Land müssen ihre Berechnungen der Abwassergebühren in Schmutz- und Oberflächenwasser aufsplitten.
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LENZKIRCH / FELDBERG. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim löst eine bürokratische Lawine aus. Die Gemeinden müssen ihre Abwassergebühren splitten und in die Gebührenkalkulation auch das Oberflächenwasser mit einbeziehen. Die künftigen Abwassergebühren, die die Gemeinden ihren Bürgern künftig in Rechnung stellen, muss sich künftig aus einem Kostenanteil für das Schmutzwasser und Kosten für die Regenwasserbeseitigung zusammensetzen. Dies ist nach dem Mannheimer Urteil jetzt ein Muss.
Die Gemeinderäte von Feldberg und von Lenzkirch haben sich in der vergangenen Woche damit beschäftigt und damit einen längeren Prozess gestartet. Somit spielt in der neuen Abwassergebühr auch die Versiegelung auf jedem ...