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Eine Frage der Ehre

Unterdrückt das Kopftuch die Frau – oder eher das Kopftuchverbot? Immer weniger Türkinnen wollen sich ihre Bekleidung vorschreiben lassen.  

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Fatma Benli, 35, ist Rechtsanwältin, an der Wand ihres Istanbuler Büros hängt in einem Goldrahmen die Zulassung der Anwaltskammer, daneben ihr Uni-Diplom. Trotz ihrer einwandfreien Qualifikation kann die Juristin ihren Beruf nur eingeschränkt ausüben: Sie darf nicht vor Gericht auftreten. Der Grund ist das seidig schimmernde Kopftuch, das sich Benli eng und streng um Kopf und Hals geschlungen hat.
In der streng säkularen Türkei legt der Staat fest, wo fromme Frauen sich zeigen dürfen – und wo nicht. Schulen, Amtsstuben, Gerichte, Universitäten und das Parlament sind für Frauen mit Kopftuch tabu. Eine Kopftuchträgerin darf nicht Richterin werden, sie darf nicht als Ärztin in einem öffentlichen Krankenhaus oder als Beamtin arbeiten oder als Abgeordnete im Parlament das Volk vertreten.
Fatma Benli hatte zunächst Glück. Sie studierte Anfang der neunziger Jahre, als das Kopftuchverbot an den Universitäten locker ausgelegt wurde. Das änderte sich 1997, als die Armee den ersten islamistischen Regierungschef der türkischen Republik, Necmettin Erbakan, von der Macht verjagte.
"Plötzlich standen Wachmänner an der Unipforte und ...

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