Eine Ebay-Auktion und ihr teures Nachspiel vor Gericht
Wer auf Ebay teure Sachen verkaufen will, sollte ein Mindestgebot festlegen. Eine Frau aus der Ortenau hat dies nicht getan – und muss dafür teuer bezahlen.
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Mit einem Vergleich, dem ein zähes Ringen vorausging, ist der Rechtsstreit um eine bei Ebay ersteigerte Uhr vor der Zivilkammer am Offenburger Landgericht beigelegt worden. Eine unerfahrene Ebay-Verkäuferin hatte eine mit Diamanten besetzte Uhr im geschätzten Wert von 3250 Euro angeboten, ohne einen Mindestpreis anzugeben. Ein ...